Infos zum Entschuldigungsverfahren
Seit den Osterferien gibt es ein neues Entschuldigungsverfahren: Das Entschuldigungsersuchen ist ausschließlich per E-Mail an beide Lehrkräfte des Klassenlehrertandems bzw. an den Tutor zu stellen.
Bei einer versäumten Klassenarbeit/Klausur bleibt es bei einer schriftlichen Mitteilung (in den Klassen 5-11) bzw. einem ärztlichen Attest (in der Kursstufe).
Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie im Schulportfolio.
Hans-Jörg Läpple
Abteilungsleiter Unterrichtsentwicklung