Ab 07. Januar 2026 neue Smartphone-Regelung
Im Schulhaus ist die Nutzung von Handys/Smartphones und damit verbundener Wearables während des gesamten Unterrichtstages (07:00 bis 17:10 Uhr) nicht erlaubt.
Ausgenommen von dem generellen Nutzungsverbot ist die Kursstufe im Bereich des Kursstufenraums (vor 032 und 033).
Auch im Außenbereich ist die Nutzung zwischen 07:45 und 12:55 Uhr nicht gestattet.
Während des Unterrichts sind Smartphones und damit verbundene Wearables ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.
Bei Leistungsmessungen gilt bereits das Mitführen mobiler digitaler Endgeräte inklusive Wearables am Körper als Täuschungsversuch. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollen diese vorne gesammelt werden.
Bei Verstößen wird das Gerät im Sekretariat abgelegt und kann ab 13:00 Uhr bzw. bei Verstößen am Nachmittag nach Unterrichtsschluss wieder abgeholt werden.
