
Hausordnung
Im Gymnasium Rutesheim kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Dabei ist es wichtig, dass sie sich gegenseitig Achtung und Toleranz entgegenbringen und fair miteinander umgehen. Dies gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft: Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulpersonal. Jeder soll sich an unserer Schule wohlfühlen!
Unser Ziel ist es, ein Klima von Offenheit und Vertrauen zu schaffen. Deshalb sind wir rücksichtsvoll. Wir unterlassen verletzende oder beleidigende Äußerungen sowie körperliche Auseinandersetzungen. Mit Schulgebäude und Inventar gehen wir verantwortungsvoll um.
Verhalten im Schulhaus
1. Während der Unterrichtszeit
Das Lehrerkollegium und die Schülerschaft sorgen dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Die Schülerinnen und Schüler halten sich ab dem Läuten vor den Fachräumen oder im Aufenthaltsraum auf. Sollte 5 Minuten nach dem Läuten die Lehrkraft noch nicht eingetroffen sein, so meldet der/die Klassensprecher/in dies auf dem Rektorat. Während der Unterrichtszeit herrscht im ganzen Gebäude Ruhe.
Am Ende der Unterrichtsstunde achten Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte darauf, dass der Fachraum sauber und ordentlich aussieht, die Fenster geschlossen sind und kein Licht mehr brennt.
2. In den Pausen
Pausen sind zur Erholung aller da. Deshalb gehen in der großen Pause alle Schülerinnen und Schüler zügig aus den Fachräumen. Die erste große Pause wird auf dem Pausenhof verbracht. Am Ende der großen Pause gehen die Schülerinnen und Schüler beim ersten Läuten wieder in das Schulhaus, so dass der Unterricht mit dem zweiten Läuten pünktlich beginnen kann.
3. Umgang mit dem Handy sowie anderen digitalen Medien
Handys sind heute für unser Leben wichtig. In der Schule stören sie die Konzentration und das soziale Miteinander oft merkbar. Dadurch kommen gegenseitige Rücksichtnahme und persönliche Kommunikation zu kurz.
Im Schulhaus ist die Nutzung von Handys/Smartphones und damit verbundener Wearables während des gesamten Unterrichtstages (07:00 bis 17:10 Uhr) nicht erlaubt. Ausgenommen von dem generellen Nutzungsverbot ist die Kursstufe im Bereich des Kursstufenraums (vor 032 und 033). Auch im Außenbereich ist die Nutzung zwischen 07:45 und 12:55 Uhr nicht gestattet.
Während des Unterrichts sind Smartphones und damit verbundene Wearables ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.
Bei Leistungsmessungen gilt bereits das Mitführen mobiler digitaler Endgeräte inklusive Wearables am Körper als Täuschungsversuch. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollen diese vorne gesammelt werden.
Bei Verstößen wird das Gerät im Sekretariat abgelegt und kann ab 13:00 Uhr bzw. bei Verstößen am Nachmittag nach Unterrichtsschluss wieder abgeholt werden.
Liegen rechtliche Verstöße, z.B. durch ungenehmigte oder jugendgefährdende Ton- oder Bildaufnahmen vor, ist die Schulleitung zu informieren. Sie entscheidet über das weitere Vorgehen.
4. Umgang mit Schuleigentum
Damit die Schule und ihr Inventar möglichst lange in gutem Zustand erhalten bleiben, muss Schuleigentum pfleglich und schonend behandelt werden:
Schulbücher werden umgehend eingebunden; es darf nichts hineingeschrieben werden.
Beschriftung, Beschmutzung und Beschädigung an Gebäude und Inventar sind streng verboten.
Für Schäden haftet der jeweilige Verursacher.
5. Sicherheit
Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Unterrichtszeit unfallversichert. Darum ist die Schulleitung bei Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg über das Sekretariat unmittelbar zu verständigen.
Das Radfahren auf dem Schulhof ist an Unterrichtstagen von 7:00 Uhr bis 17:30 Uhr verboten.
Verlassen des Schulgeländes
Grundsätzlich dürfen Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse das Schulgelände nur mit Genehmigung verlassen. Eine Ausnahmeregelung gilt hier für die Schülerinnen und Schüler, die die Mittagspause im Schulzentrum verbringen: sie dürfen das Schulgelände verlassen.